Ambulanter Sozialer Dienst Quelle: Justiz NRW

Die Fachkräfte des ASD sind im gehobenen Sozialdienst der Justiz tätig. Die weitaus meisten Fachkräfte sind hauptamtlich im Beamtenverhältnis oder (vor Übernahme in das Beamtenverhältnis) im Beschäftigtenverhältnis tätig. Die Fachkräfte  üben hoheitliche Aufgaben externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab als Beamte der Justiz aus.

Zu ihren Aufgaben gehören einerseits Beratung und Betreuung der Straffälligen in allen mit der Resozialisierung zusammenhängenden Fragen und Problemen, andererseits die Überwachung der Auflagen und Weisungen und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Lebensführung.

  • Beratung, Unterstützung und praktische Hilfen bei persönlichen, finanziellen und anderen Problemen der Probanden (z.B. mit dem Jugendamt, Agentur für Arbeit, Jobcenter der Kommunen, Wohnungsamt),
  • Informationen über und Vermittlung an Beratungsstellen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung, Ehe- und Familienberatung usw.),
  • Informationen über therapeutische Einrichtungen,
  • Erstellen von Berichten an das aufsichtsführende Gericht über den Bewährungsverlauf und die Lebensführung (z.B. Wohnsituation, Arbeit/Ausbildung, Schulden, Suchtprobleme usw.),
  • Mitteilung an das Gericht über bekannt gewordene Straftaten,
  • Bei Arbeitsplatz- und Wohnungsbeschaffung können die Bewährungshelfer/innen lediglich beraten und vermitteln. Der ambulante Soziale Dienst bietet keine finanzielle Hilfe. Vereine zur Förderung der Bewährungs- und Straffälligenhilfe (Förderverein) können in Einzelfällen finanzielle Zuwendungen gewähren,
  • Der Bewährungsverlauf wird in einer Handakte mit Unterstützung des Datenverarbeitungsverfahrens SoPart-Justiz dokumentiert.

Von den Probandinnen und Probanden wird die Bereitschaft zur Mitarbeit erwartet. Dazu gehört beispielsweise: Mitteilung über alle Veränderungen, die für die Bewährung relevant sind (z.B. Arbeitsstelle usw.), Einhaltung von getroffenen Terminen und Absprachen.

Sie erhalten weitere Informationen auf der Internetseite des Justizministeriums  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Rechtliche Grundlagen: