Ausschreibung
Betrieb der Kantine im Justizzentrum Hagen,
Heinitzstraße 42 - 44, 58097 Hagen
Zeitpunkt und Dauer
Das Landgericht Hagen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Pächterin oder einen engagierten Pächter (m/w/d) für die Bewirtschaftung der Kantine im Justizzentrum Hagen. Es besteht die Möglichkeit, die Speisen vor Ort frisch zuzubereiten.
Der Betrieb der Kantine ist auch über ein Cateringsystem vorstellbar.
Die Ausschreibung richtet sich ebenfalls an Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen.
Der Vertrag wird zunächst über eine Probezeit von einem halben Jahr abgeschlossen und kann dann unbefristet, mit beiderseitigem Kündigungsrecht, verlängert werden.
Voraussetzungen
Sie können die Kantine des Landgerichts selbst vor Ort führen oder die Speisen anliefern und hier vor Ort an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucher ausgeben. Sofern die Speisen vor Ort zubereitet werden, wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Köchin/Koch erwartet. Eine mehrjährige Erfahrung in der Gastronomie wäre wünschenswert. Sollten Sie ein Gewerbe betreiben, liegt Ihr Geschäftsfeld in bevorzugter Weise vorrangig im Betrieb von Kantinen.
Mit schmackhaften und unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten gesunden und ausgewogenen Gerichten sollten Sie die Kantine zu einem gern aufgesuchten sozialen Mittelpunkt der Behörde machen. Darüber hinaus soll im Vormittagsbereich eine Auswahl an belegten Brötchen sowie Heiß- und Kaltgetränken und Snacks das Verpflegungsangebot erweitern. Es besteht die Möglichkeit, einen weiteren Verkaufsraum im Altbau einzurichten. Hier könnten beispielsweise Getränkeautomaten aufgestellt sowie Brötchen und Snacks angeboten werden.
Leistungen
Für den Kantinenbetrieb steht eine funktionsfähige, komplett ausgestattete Küche zur Verfügung. Personal wird nicht gestellt.
Eine Pacht wird nicht erhoben, Betriebskosten (Wasser, Heizung, Strom) sowie die Wartung der Gebäudetechnik und der Geräte werden aus Landesmitteln übernommen, ebenso die erstmalige Ausstattung der Kantine mit Geräten (Küchenmaschinen, Koch- und Essgeschirr, Bestecke, Küchenwäsche und dergl.).
Diese Leistungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die dadurch erzielten Ersparnisse vom Pächter an den Kunden weitergegeben und die Preise sozialverträglich kalkuliert werden.
Speisenangebot und Preise
Mittags sollen in der Regel zwei unterschiedliche Hauptgerichte angeboten werden Eines der Gerichte soll als vegetarische Variante ausgegeben werden können.
Die Preise sollten pro Gericht für Behördenangehörige bis zu 10,00 € liegen. Ein höherwertiges Zusatzgericht mit eigener Preisgestaltung kann nach Absprache mit der Behördenleitung unter Zustimmung des Personal- und Richterrats ebenfalls angeboten werden. Externe Besucher zahlen derzeit einen Aufschlag in Höhe von ca. 1,00 €.
Besonderer Wert wird auf eine Speisen- und Lebensmittelauswahl sowie Nahrungszubereitung nach ernährungsphysiologischen Grundsätzen gelegt. Diese Strategie soll sich am Ziel einer gesundheitsfördernden Ernährung und nährstoffschonenden Zubereitung orientieren, eine Abwechslung und Vielfalt im Speisenplan erkennen lassen und die Verwendung von frischen und regionalen Produkten präferieren. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung sollten als Leitlinien durchaus Einfluss auf die Gestaltung des zukünftigen Kantinenbetriebes nehmen.
Zeiten
Das Mittagessen soll arbeitstäglich (Montag bis Freitag) von 11:15 bis 13:30 Uhr angeboten werden; darüber hinaus soll in der Zeit von 6:30 bis 14:00 Uhr der Verkauf von Buffetwaren und Heiß- und Kaltgetränken, sowie - bei Bedarf - das Catering bzw. die Versorgung für Besprechungen und Veranstaltungen übernommen werden.
Die Schließung der Kantine an Arbeitstagen kann nur mit Zustimmung des Verpächters erfolgen.
Kundenkreis / Anzahl der Essen
Bei dem Justizzentrum Hagen sind circa 340 Personen beschäftigt. Weiterhin steht die Kantine dem Publikum, Seminarteilnehmern und sonstigen Besuchern des Justizzentrums offen. Der Gebäudekomplex ist als öffentliches Gebäude grundsätzlich für jedermann zugänglich. Der Zugang wird durch eine Zugangskontrolle gesichert.
Die Kapazität im Nutzeraufenthaltsbereich beträgt ca. 100 Sitzplätze. Es werden derzeit ca. 25 bis 40 Mittagessen ausgegeben. An Sitzungstagen mit umfangreicher Prozessbeteiligung kann die Nachfrage auch steigen.
Interessenbekundung / Besichtigung
Bei Interesse zum Betrieb der Kantine im Justizzentrum Hagen bitten wir Sie folgende Unterlagen spätestens bis zum 23.06.2025 an die unten genannte Stelle zu senden:
a) Tabellarischer Lebenslauf
b) Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Ausbildungszeugnisse, Referenzen o. ä.)
c) Konzeptvorschlag (Speiseplan für zwei Wochen nebst Preisliste für belegte Brötchen, Heiß- und Kaltgetränke)
d) Eigenerklärung des Bewerbers zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
e) polizeiliches Führungszeugnis (kann auch nachgereicht werden)
Träger von Beschäftigungsprojekten für benachteiligte Zielgruppen stellen bitte in einem Anschreiben die Einrichtung sowie die Projektkonzeption vor und fügen die Unterlagen zu a) und b) derjenigen Personen bei, die für die Kantine die Leitungsfunktion übernehmen sollen.
Danach wird mit Ihnen ggf. ein Termin für eine Objektbesichtigung vereinbart, bei dem auch inhaltliche Ideen und Erwartungen erörtert werden können.
Ihre Unterlagen richten Sie bitte an:
An den
Präsidenten des Landgerichts Hagen
Postfach 1 80
58001 Hagen
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, steht Ihnen der zuständige Ansprechpartner, Herr Hoffmann, unter der Telefonnummer 02331 / 985 – 477 gerne zur Verfügung.