Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen in Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.
Das Landgericht Hagen nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine Justizverwaltungsbehörde, und zwar eine nachgeordnete Behörde unterhalb des Oberlandesgerichts Hamm sowie des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Aufgaben des Landgerichts werden kurz dargestellt und zum Teil erläutert. Sie erfahren welche Abteilungen es gibt und welche Zuständigkeiten.