Das Landgericht Hagen nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich auch eine Justizverwaltungsbehörde und zwar eine nachgeordnete Behörde unterhalb des Oberlandesgerichts Hamm und des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die meisten Verwaltungsaufgaben betreffen interne Angelegenheiten der Justiz, wie z.B. Personal-, Haushalt- und Bauverwaltung, die für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Rechtsprechung indes unerlässlich sind. Die Aufgaben der Justizverwaltung nimmt der Präsident des Landgerichts als Justizverwaltungsbehörde wahr.

Dem Präsidenten des Landgerichts obliegt insbesondere die Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter des Landgerichts und der Amtsgerichte des hiesigen Landgerichtsbezirks sowie über die nichtrichterlichen Bediensteten des Landgerichts. Außerdem unterstehen die Dienststellen des Ambulanten Sozialen Dienstes des Landgerichtsbezirks Hagen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Hagen.

Zudem führt der Präsident des Landgerichts die Dienstaufsicht über die im Landgerichtsbezirk niedergelassenen Notare. Im Rahmen der Aufsicht obliegt ihm die regelmäßige Prüfung und Überwachung der Amtsführung der Notare.

Zu den zahlreichen Verwaltungsaufgaben gehört ferner die Betreuung der im Bezirk beschäftigten Referendare.

Neben der Erteilung von Legalisationen übernimmt das Landgericht Hagen auch die Versendung von Entscheidungsabschriften sowie die Gewährung von Akteneinsicht an Dritte.

Des Weiteren ist der Präsident des Landgerichts für die Koordination des Rechtskundeunterrichts an den Schulen zuständig.