Rechtsreferendare erhalten eine Unterhaltsbeihilfe gemäß der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendaren.

Dazu gehören ein monatlicher Grundbetrag und gegebenenfalls ein Familienzuschlag. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen werden nicht gewährt. Abgezogen werden die üblichen Sozialversicherungsbeiträge. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden allerdings nicht abgezogen.


Beispiel: ohne Gewähr (Stand 01.11.2014):
ein lediger Rechtsreferendar erhält ca. 1104,17 Euro brutto