Die Fachkräfte der Gerichtshilfe sind im gehobenen Sozialdienst der Justiz tätig. Die weitaus meisten Fachkräfte sind hauptamtlich im Beamtenverhältnis oder (vor Übernahme in das Beamtenverhältnis) im Beschäftigtenverhältnis beschäftigt. Die Fachkräfte (Bewährungshelfer) üben hoheitliche Aufgaben  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabals Beamte der Justiz aus.

Die Gerichtshilfe wird im wesentlichen mit Erstellung von sozialarbeiterischen Diagnosen beauftragt. Sie ist im Gegensatz zur Bewährungshilfe nicht mit einem Betreuungsauftrag ausgestattet. Die Zusammenarbeit mit der Gerichtshilfe ist freiwillig.

Hauptaufgabe des Fachbereichs Gerichtshilfe sind Untersuchungen und Darstellungen der persönlichen Verhältnisse und der sozialen Lage von beschuldigten, angeklagten oder verurteilten Erwachsenen.

Die Ergebnisse ihrer Tätigkeit sollen eine Hilfe bei der Vorbereitung von Entscheidungen sein, die in der Strafrechtspflege bei Erwachsenen, von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht, der Strafvollstreckungsbehörde oder der Gnadenstelle zu treffen sind.

Diese Funktion für eine soziale Strafrechtspflege schließt es weitgehend aus, dass die Gerichtshilfe den genannten Personenkreis zugleich sozialarbeiterisch betreut.

Die Gerichtshilfe soll insbesondere in den Verfahrensabschnitten vor einer etwaigen Verurteilung (Ermittlungsverfahren) eingesetzt werden; in diesem Stadium gilt die Unschuldsvermutung und damit fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen für Resozialisierungsmaßnahmen der Justiz.

Gerichtshilfe ist in erster Linie aufsuchende Sozialarbeit. Das bedeutet, dass der betroffene Personenkreis zum Gespräch zu Hause aufgesucht wird, damit die tatsächlichen Lebensumstände festgestellt werden können. Die Betroffenen können somit in ihrem persönlichen und familiären Umfeld kennen gelernt und erlebt werden.

Aufgaben der Gerichtshilfe
Schwerpunkt der Gerichtshilfearbeit

Fachbereich Gerichtshilfe  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab
Gerichtshilfe für Erwachsene auf der Internetseite des Justizministeriums

Rechtliche Grundlagen: