Strafverfahren
Zeugen nehmen vor Gericht eine wichtige Aufgabe war. Häufig jedoch ist man sich unsicher wegen seiner Rechte und Pflichten.

Die Zeugin/Der Zeuge stellt in einem Rechtsstreit bzw. Verfahren ein Beweismittel dar. Sie/Er hat über Tatsachen auszusagen, diesie/er wahrgenommen hat (z. B. über die Beobachtung eines Verkehrsunfalls). Die Zeugenfähigkeit ist im Grunde nicht beschränkt, weshalb auch Kinder und Geisteskranke Zeugen sein können. Anders sieht es aus, wenn jemand an einem Verfahren als Partei, Beteiligter oder Beschuldigter beteiligt ist. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit einer Zeugenstellung. Andererseits besteht eine Zeugnispflicht, die von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung durchgesetzt werden kann. Zeugen können vereidigt werden und machen sich bei einer falschen Aussage strafbar. Jeder Zeuge ist vor seiner Vernehmung über sein Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren

Ausführliche Informationen zu diesen Fragen finden Sie im Justizportal. Auch Ihre Fragen zur Zeugenentschädigung werden beantwortet.

Zeugeninformationen des Landgerichts Hagen

Sie sind als Zeuge geladen! Ihnen kommt damit im Gerichtsverfahren eine große Bedeutung zu und Sie habe eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht wahrzunehmen, die in der Regel anderen - auch beruflichen - Verpflichtungen vorgeht.

Zeugen gehören zu einem der wichtigsten und häufigsten Beweismittel.

Die Gerichte sind darauf angewiesen, dass der Sachverhalt so genau wie nur möglich aufgeklärt wird. Denn nur dann lässt sich ein gerechtes Urteil finden. Das Gericht hat den zu beurteilenden Sachverhalt nicht selbst erlebt, es weiß also nicht, was passiert ist. Daher ist es auf Beweismittel angewiesen, nämlich Zeugen, Sachverständige und Urkunden.

Häufig entstehen im Zusammenhang mit der Zeugenladung Fragen, die zum Teil im Folgenden beantwortet werden.

Wenn Sie aus einem schwerwiegenden Grund wie z. B. einer Erkrankung oder einem fest gebuchten Auslandsaufenthalt zu einem Gerichtstermin nicht erscheinen können, so müssen Sie dies möglichst frühzeitig durch die Vorlage von entsprechender Nachweise (z. B. Attest, Buchungsunterlagen) nachweisen.

Die Richterin oder der Richter kann Sie dann von der Ladung entbinden.

Bei einer sehr kurzfristigen Verhinderung Ihrerseits können Sie auch die zuständige Geschäftsstelle der Zivil- oder Strafkammer telefonisch informieren. Dabei geben Sie bitte den Tag ihrer Ladung und das Aktenzeichen, das auf Ihrer Ladung vermerkt ist, an. Die Telefonnummer finden Sie ebenfalls auf der Ladung.

Bei einem unentschuldigten Fehlen können Ihnen die Kosten auferlegt werden, die durch Ihr Fernbleiben verursacht worden sind. Dabei kann es sich unter Umständen um erhebliche Beträge handeln, da das Gericht für den anberaumten Termin nicht nur den Zeugen lädt, sondern evtl. auch weitere Personen, wie beispielsweise. Angeklagte, Parteien, Rechtsanwälte, Sachverständige, Dolmetscher oder andere Zeugen. Darüber hinaus kann ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft angeordnet werden, falls Sie das Ordnungsgeld nicht bezahlen.. Im Einzelfall ist auch eine zwangsweise Vorführung möglich.

Sie müssen persönlich vor Gericht erscheinen, damit die Richterin oder der Richter sich selbst ein Bild von Ihnen und Ihrer Aussage machen kann. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Aussage gemacht haben (z. B. bei der Polizei) oder meinen, gar nichts zu dem Vorfall sagen zu können.