Die Fachkräfte der Führungsaufsicht  sind im gehobenen Sozialdienst der Justiz tätig. Die weitaus meisten Fachkräfte sind hauptamtlich im Beamtenverhältnis oder (vor Übernahme in das Beamtenverhältnis) im Beschäftigtenverhältnis tätig. Die Fachkräfte  üben hoheitliche Aufgaben externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tabals Beamte der Justiz aus.

Der Fachbereich Führungsaufsicht befasst sich mit Verurteilten nach Entlassung aus dem Strafvollzug oder einer freiheitsentziehenden Maßregel, die durch Schwerkriminalität und/oder eine ungünstige Sozialprognose gekennzeichnet sind. Ziel der Arbeit der Führungsaufsicht ist die Verhinderung weiterer Straftaten sowie der Opferschutz.

Dieses geschieht durch Zusammenarbeit mit den Gerichten sowie dem Maßregel- und dem Strafvollzug, den Strafverfolgungsbehörden, den forensischen Ambulanzen der Landeskrankenhäuser, gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie mit Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen und sozialpsychiatrischen Diensten.

Genau wie im Fachbereich Bewährungshilfe soll im Bereich der Führungsaufsicht dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung getragen werden. Erweiterte Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sollen Straftaten verhindern und negative Entwicklungen rechtzeitig feststellen, um dann erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Auch den Probanden, die unter Führungsaufsicht stehen, werden vom Gericht Weisungen erteilt. Werden diese Weisungen nicht erfüllt, kann von Seiten der Führungsaufsichtsstelle ein Strafantrag gestellt werden.

Die Leiterin / Der Leiter der Führungsaufsichtsstelle ist eine Richterin / ein Richter am Landgericht.

Der Fachbereich Führungsaufsicht  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab auf der Internetseite des Justizministeriums.