
Zu den Aufgaben des Justizwachtmeisterdienstes gehören die Wahrnehmung des Sitzungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
Ihr Tätigkeitsbereich kann in den Außen- und Innendienst untergliedert werden.
Zum Außendienst gehören auch Tätigkeiten von Polizeikräften, soweit diese nicht zur Verfügung stehen.
So führen sie auf Anweisung von Richterinnen und Richtern oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Verhaftungen und vorläufige Festnahmen durch.
Im Innendienst kümmern sich die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtermeister um die Vermittlung des Aktenverkehrs und den Anmeldedienst.
Sie besorgen auch Hauswartgeschäfte und übernehmen, falls erforderlich, die Aufgaben eines Strafanstaltaufsichtsbeamten.
Zu den Berufsbildern einer Wachtmeisterin / eines Wachtmeisters
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