Richter am Landgericht Quelle: Justiz NRW

Auch beim Landgericht Hagen ist eine Gnadenstelle eingerichtet.

Diese ist nach rechtskräftig gewordenen Strafurteilen, soweit nicht im Gesetz besondere Verfahren vorgesehen sind, für Gesuche und Anträge zuständig, die das abgeschlossene Verfahren betreffen. Die Gnadenstelle kann zwar keine Urteile aufheben oder abändern, darf aber in besonders gelagerten Einzelfällen nach den Bestimmungen der Gnadenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechtsfolgen aus strafrichterlichen Entscheidungen ganz oder teilweise, unter Umständen auch erneut, zur Bewährung aussetzen und Strafen oder sonstige Rechtsfolgen nach einer erfolgreich verlaufenen Bewährungszeit erlassen.

Das Gnadenrecht steht in Nordrhein-Westfalen dem Ministerpräsidenten zu, der sein Recht auf Begnadigung für den Bereich des Strafrechts - von Ausnahmen abgesehen - dem Justizminister des Landes übertragen hat. Mit dessen Ermächtigung ist beim Landgericht Hagen ein Richter als Gnadenbeauftragter für ihn tätig. Gnadenverfahren werden auf Antrag von Verurteilten, aber auch auf Anregung von dritten Personen oder Einrichtungen, wie auch von Amts wegen eingeleitet, sofern sich Anhaltspunkte für eine Tätigkeit der Gnadenstelle ergeben haben.

Ist ein Gnadenverfahren eingeleitet worden, führt die Gnadenstelle die erforderlichen Ermittlungen durch. Neben der Überprüfung der in Betracht kommenden oder geltend gemachten Gnadengründe werden u.a. Akten beigezogen und ausgewertet und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten überprüft. Dabei wird die Gnadenstelle häufig von der Gerichtshilfe, gelegentlich auch von Jugend- oder Sozialämtern unterstützt.

Es wird darauf geachtet, dass das Gnadenverfahren vertraulich ist und die Ermittlungen sich weder zum Nachteil des Betroffenen auswirken noch Außenstehenden bekannt werden. Am Ende der gnadenrechtlichen Ermittlungen steht die Entscheidung, ob ein Gnadenerweis erteilt werden kann oder abgelehnt werden muss.

 Telefonnummer der Geschäftsstelle für Gnadensachen: 02331 985-638