Die richterlichen Aufgaben der Rechtsprechung werden bei den Landgerichten von Spruchkörpern (Kammern) wahrgenommen.
Diese Kammern sind für Zivilsachen, Strafsachen und Strafvollstreckungssachen eingerichtet.
Die Zivilsachen werden vor Zivilkammern oder Kammer für Handelssachen verhandelt, die Strafsachen vor den großen und kleinen Strafkammern des Landgerichts.
Einzelheiten, insbesondere die richterliche Besetzung der Kammern regelt nach Maßgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes ein jährlicher Geschäftsverteilungsplan .