Schiedspersonen für Herscheid

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Bröker, WolfgangMozartstraße 35
58849 Herscheid
Mobil: 0172 2719059
E-Mail: w.broker09@gmail.com
Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW)
Herscheid
1.Vertretung:
Hartung, Thomas
Mozartstraße 21
58849 Herscheid
Tel.-Nr.: 02357 906449
Weitere anerkannte Gütestellen für Herscheid
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Herscheid
Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid
Tel.-Nr.: 02357 9093-0 , Telefax: 02357 9093-50
E-Mail: post@herscheid.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung