Schiedspersonen für Herscheid
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Bröker, Wolfgang | Mozartstraße 35 58849 Herscheid Mobil: 0172 2719059 E-Mail: w.broker09@gmail.com Elektronische Antragstellung möglich (§ 20 Abs. 3 SchAG NRW) | Herscheid |
| 1.Vertretung: Hartung, Thomas | Mozartstraße 21 58849 Herscheid Tel.-Nr.: 02357 906449 |
Gemeinde Herscheid
Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid
Tel.-Nr.: 02357 9093-0 , Telefax: 02357 9093-50
E-Mail: post@herscheid.de
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Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
