Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.
Ausbildungsmonat | Thema |
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1. bis 5. Ausbildungsmonat | ordentliches Gericht in Zivilsachen |
6. bis 8. Ausbildungsmonat | Staatsanwaltschaft / ordentliches Gericht in Strafsachen |
9. bis 11. Ausbildungsmonat | Verwaltungsbehörde |
12. bis 20. Ausbildungsmonat | Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt |
21. Ausbildungsmonat | schriftliche Prüfungen |
21. bis 24. Ausbildungsmonat | Wahlstation |
25. bis 26. Ausbildungsmonat | mündliche Prüfung |
Parallel zu den Ausbildungsstationen finden folgende Arbeitsgemeinschaften statt:
Ausbildungsmonat | Thema |
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1. Ausbildungsmonat | Einführungslehrgang Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht I |
2. bis 5. Ausbildungsmonat | Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II 1 x wöchentlich |
6. bis 8. Ausbildungsmonat | Einführungslehrgang Arbeitsgemeinschaft Strafrecht I Arbeitsgemeinschaft Strafrecht II 1 x wöchentlich |
9. bis 11. Ausbildungsmonat | Arbeitsgemeinschaft öffentliches Recht I 1 x wöchentlich bei der Bezirksregierung |
12. bis 20. Ausbildungsmonat | Einführungslehrgang Rechtsanwälte Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht III Arbeitsgemeinschaft Strafrecht III Arbeitsgemeinschaft öffentliches Recht II 1-2 x wöchentlich sowie 4 integrierte Klausurenwochen |