Das Landgericht Hagen ist an das Zentrale Schutzschriftenregister (ZSR) angeschlossen.

Rechtsanwälte haben bundesweit die Möglichkeit, dort Schutzschriften elektronisch zu hinterlegen. Eine zusätzliche Übersendung von Schutzschriften per Post an das Landgericht Düsseldorf ist ab dem 01.01.2009 daher nicht mehr erforderlich. Bei allen eingehenden Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird durch die Geschäftsstelle des Landgerichts Einsicht in das ZSR genommen und gegebenenfalls vorhandene Schutzschriften nach Ausdruck der Akte beigefügt.

Nähere Einzelheiten erfahren Sie im Internet unter

www.schutzschriftenregister.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab