Die nordrhein-westfälischen Justiz- und Polizeibehörden müssen häufig qualifizierte Sprachmittlungshilfe in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck führen die Präsidenten der Oberlandesgerichte für den Dienstgebrauch für das Land Nordrhein-Westfalen ein für jedermann einsehbares gemeinsames Verzeichnis der Dolmetscherinnen und Dolmetscher und der Übersetzerinnen und Übersetzer. Wer bereit ist, für die genannten Behörden auf Anforderung zu dolmetschen oder zu übersetzen, und dazu in persönlicher und fachlicher Hinsicht geeignet ist, kann auf Antrag in das Verzeichnis eingetragen werden.

Der Antrag ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz oder die berufliche Niederlassung liegt, zu richten. Ein Anspruch eingetragen zu werden, besteht nicht.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um in das Verzeichnis eingetragen, als Dolmetscherin bzw. Dolmetscher allgemein beeidigt oder als Übersetzerin bzw. Übersetzer ermächtigt zu werden, ist in einem Merkblatt beschrieben; Vordrucke für die notwendigen Anträge sind ebenfalls vorhanden.

Das Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und Hinweise zur Beeidigung, sowie Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab