Durch Einwurf in den Nachtbriefkasten kann auch außerhalb der Öffnungszeiten  der fristgerechte Zugang von Schriftstücken gewährleistet werden.

Alle Schriftstücke, die bis 24:00 Uhr in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden,  gelten noch als am selben Tag eingegangen.

Sendungen, die nach 24:00 Uhr eingehen, erhalten den Eingangsstempel des neuen Tages.

Der Nachtbriefkasten befindet sich seitlich links neben dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes Heinitzstraße 42.