Der juristische Vorbereitungsdienst richtet sich nach den Vorschriften des Juristenausbildungsgesetzes  Nordrhein-Westfalen.externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate.

 

AusbildungsmonatThema
1. bis 5. Ausbildungsmonat  ordentliches Gericht in Zivilsachen
6. bis 8. Ausbildungsmonat  Staatsanwaltschaft / ordentliches Gericht in Strafsachen
9. bis 11. Ausbildungsmonat  Verwaltungsbehörde
12. bis 20. Ausbildungsmonat  Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt
21. Ausbildungsmonat  schriftliche Prüfungen
21. bis 24. Ausbildungsmonat  Wahlstation
25. bis 26. Ausbildungsmonat  mündliche Prüfung

 

Parallel zu den Ausbildungsstationen finden folgende Arbeitsgemeinschaften statt:

 

AusbildungsmonatThema
1. Ausbildungsmonat Einführungslehrgang
Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht I
2. bis 5. Ausbildungsmonat Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht II
1 x wöchentlich
6. bis 8. Ausbildungsmonat Einführungslehrgang
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht I
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht II
1 x wöchentlich
9. bis 11. Ausbildungsmonat Arbeitsgemeinschaft öffentliches Recht I
1 x wöchentlich bei der Bezirksregierung
12. bis 20. Ausbildungsmonat Einführungslehrgang Rechtsanwälte
Arbeitsgemeinschaft Zivilrecht III
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht III
Arbeitsgemeinschaft öffentliches Recht II
1-2 x wöchentlich
sowie 4 integrierte Klausurenwochen