Der Präsident des Landgerichts Hagen übernimmt im Rahmen der Justizverwaltung hinsichtlich der Notarinnen und Notare im Landgerichtsbezirk Hagen die Aufgaben einer unteren Aufsichtsbehörde.

Das Landgericht hat als untere Aufsichtsbehörde vor allem die Aufgabe, die gesetzmäßige Amtsführung der Notarinnen und Notare insbesondere durch turnusmäßige Überprüfungen zu überwachen. Außerdem nicht das Landgericht Hagen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Notarinnen und Notare entgegen und bescheiden diese.